Fördermöglichkeiten von Qualifizierungsmaßnahmen


Weiterbildungsbonus Pro:

 

Mit dem Weiterbildungsbonus Pro werden Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung für Erwerbstätige gefördert.

 

Der Zuschuss zu der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme umfasst bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Seminarkosten, höchstens jedoch 1.500 Euro der Gesamtmaßnahme. Die verbleibenden zehn Prozent der Seminarkosten sind von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber oder der/dem Erwerbstätigen zu übernehmen. Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen unter 160 Euro bzw. unter 16 Stunden sind nicht zuwendungsfähig.

Der Weiterbildungsbonus Pro wird aus EU-Mitteln im Rahmen des "Landesprogramm Arbeit" gefördert und läuft bis zum 30. Juni 2023.

 

Weitere Informationen:

 

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/W/weiterbildung/Weiterbildungsbonus_HT.html

 

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/landesprogramm-arbeit-prioritaetsachse-e.html


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Artikel Hamburger Abendblatt
Das Hamburger Abendblatt berichtet vom Besuch des Schleswig-Holsteinischen Gesundheits- und Sozialministers Heiner Garg im Bildungszentrum Malepartus.
Bildungszentrum-Malepartus, HA 22.04.22.
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