Fortbildung Betreuungskräfte Pflicht

Fortbildungen - Betreuungskraft gemäß § 43 b SGB XI (16 Std.)

 

Diese Fortbildung muss einmal jährlich mit insgesamt 16 Stunden von Betreuungskräften absolviert werden, da das Zertifikat über die Weiterbildung gemäß § 43 b SGB XI (160 Std.) sonst seine Gültigkeit verliert.

Voraussetzung: Seminar für Betreuungskräfte, die bereits eine Schulung gemäß § 43 b SGB XI (160 Stunden) absolviert haben.