Medizinprodukterecht – 2022


Sie arbeiten mit Medizinprodukten – als Betreiber*in, Anwender*in oder Medizinproduktebeauftragte/r? Dann wissen Sie sicherlich, dass am 26.05.2021 alles anders geworden ist?!

Ihnen ist bestimmt bewusst, dass nun auch Excel-Tabellen für zum Beispiel Medikamente und Software für elektronischen Patienten-, Klienten-, Bewohnerakten im Medizinprodukterecht geregelt werden. Hier kommt die höchste Risikoklasse in der Haftung zum Tragen.

In diesem Seminar zeigen wir Ihnen alle wichtigen Aspekte der neuen Gesetzeslage auf. Welche rechtlichen Anforderungen müssen für das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten jetzt erfüllt werden? Was ist von der Einweisung über die erforderlichen Prüfungen bis zur Stilllegung eines Medizinproduktes zu beachten?

Die neue europäische Medizinprodukteverordnung (Medical Device Regulation -MDR) hat die bisherigen Richtlinien im Bereich Medizinprodukte ersetzt. Auch die nationale Gesetzgebung in Deutschland wurde mit dem MPEUAnpG neu geregelt. Das bisherige Medizinproduktegesetz (MPG) gibt es seit dem 26.05.2021 nicht mehr; es wurde durch das neue Medizinprodukte-Durchführungsgesetz (MPDG) ersetzt. Statt der Medizinsicherheitsplanverordnung gilt nun die Medizinprodukte – Anwendermelde - und Informationsverordnung (MPAMIV).

Lernziele:

In diesem Seminar lernen Sie...

  • welche aktuellen Änderungen im Medizinprodukterecht Sie beachten müssen.
  • welche rechtlichen Anforderungen Sie für das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten erfüllen müssen.
  • wie Sie die neuen Vorgaben umsetzen können. 

Zielgruppe:

Leitungskräfte, Anwender*in – Mitarbeiter*in im Gesundheitswesen, Medizinproduktebeauftragte 

Gruppengröße: 

Max. 16 Teilnehmer*innen

Termine:

Seminarzeiten: 08:30 – 15:30 Uhr

20.04.2023 

Kosten:

179,- € pro Teilnehmer*in / (inkl. Teilverpflegung)