Das Ziel der Zwischenprüfung ist es, den Ausbildungsstand der Lernenden zum Ende des zweiten Ausbildungsdrittels zu ermitteln. Sollte das Ergebnis der Zwischenprüfung darauf hinweisen, dass das Erreichen des Ausbildungsziels gefährdet ist, sind geeignete Maßnahmen von der Pflegeschule und dem Träger der praktischen Ausbildung gemeinsam mit der oder dem Auszubildenden abzustimmen und zu ergreifen, um den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zu ermöglichen (§ 7 PflAPrV). Gegenstand der Zwischenprüfung sind die im ersten und zweiten Ausbildungsdrittel anvisierten Kompetenzen laut Anlage 1 der PflAPrV (ebd.).
Lernziele:
Zielgruppe:
Praxisanleitende in der Generalistik
Gruppengröße:
Max. 16 Teilnehmer*innen
Termine:
Seminarzeiten: 08:30 – 15:30 Uhr
30.04.2024
Kosten:
179,- € pro Teilnehmer*in / (inkl. Teilverpflegung)