Zwischenprüfung in der generalistischen Pflegeausbildung


Das Ziel der Zwischenprüfung ist es, den Ausbildungsstand der Lernenden zum Ende des zweiten Ausbildungsdrittels zu ermitteln. Sollte das Ergebnis der Zwischenprüfung darauf hinweisen, dass das Erreichen des Ausbildungsziels gefährdet ist, sind geeignete Maßnahmen von der Pflegeschule und dem Träger der praktischen Ausbildung gemeinsam mit der oder dem Auszubildenden abzustimmen und zu ergreifen, um den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zu ermöglichen (§ 7 PflAPrV). Gegenstand der Zwischenprüfung sind die im ersten und zweiten Ausbildungsdrittel anvisierten Kompetenzen laut Anlage 1 der PflAPrV (ebd.).

Lernziele:

  • Kriterien zur Auswahl geeigneter Pflegesituationen.
  • Einschätzung der Kompetenzen der Lernenden.
  • den Stand der Kompetenzentwicklung den Lernenden zurückmelden.
  • Lernentwicklungsgespräche zu führen.

Zielgruppe:

Praxisanleitende in der Generalistik

Gruppengröße: 

Max. 16 Teilnehmer*innen

Termine:

Seminarzeiten: 08:30 – 15:30 Uhr

30.04.2024

Kosten:

179,- €  pro Teilnehmer*in / (inkl. Teilverpflegung)